Die Anmeldung zur Eheschließung muss beim Standesamt am Wohnsitz eines Verlobten erfolgen. Bei mehreren Wohnsitzen können die Verlobten wählen. Kostengünstige Option ist es bei dem Standesamt sich anzumelden, bei dem später auch die Eheschließung stattfinden soll.

Die persönliche Anmeldung ist der Regelfall. Ist einer verhindert, so kann er dem anderen Verlobten eine Beitrittserklärung unterzeichnen. Diese ermächtig dann die Anmeldung zur Eheschließung vorzunehmen.
Nur aus wichtigem Grund kann die Anmeldung auch schriftlich oder durch einen Vertreter erfolgen.

Unser Tipp: Ist wirklich ganz nett auf dem “Amt” und erdet einen noch einmal vor der großen Hochzeit.

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Lexikon Nr. 2: Anmeldung der Eheschließung

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