Als Mitgift (auch Aussteuer oder Heiratsgut) werden Güter bezeichnet, die die Braut mit in die Ehe bringt oder bringen soll.
Allgemein handelt es sich dabei um eine kulturell festgelegte Form des Gabenaustauschs anlässlich einer Heirat. Die Gaben werden vom Vater bzw. der Verwandtschaft der Braut an den Vater bzw. die Verwandtschaft des Bräutigams oder aber an das Ehepaar selbst übergeben.
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