Mal wieder etwas Rechtliches: Heiratsschwindel ist das Vortäuschen von Heiratsabsichten. Es geht also um das „Verschweigen wichtiger Tatsachen“ .
Heiratsschwindel kann damit als Betrug strafbar sein. Das ist dann der Fall, wenn die oder der Getäuschte in froher Erwartung der Eheschließung dem Täter nicht nur unerhebliche Vermögenswerte zuwendet. Weiterhin muss die Täuschung kausal für die Zuwendung sein.
Sollten Sie einem solchen Heiratsschwindler (es gibt auch Heiratsschwindlerinnen!) aufgesessen sein, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Und wenn Sie jemand in der Zeit etwas fragen sollte, sagen Sie bloß nie JA!
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