Tauche ein in das Archiv!
- Katholiken heiraten ohne Standesamt
Katholiken dürfen seit Anfang 2008 vor den Altar treten, ohne vorher eine standesamtliche Traung durchzuführen.
Die evangelische Kirche stellt sich noch dagegen
Das Verbot der kirchlichen Trauung ohne vorhergehende Zivileheschließung ist damit überholt. Es soll allerdings ein “Ausnahmefall” ein. Ausnahmen bestätigen hier allerdings keine Regel, denn die Regelung ist ja eben gekippt worden.
Vielleicht gibt es bald empirische Erhebungen welche Ehen länger halten!
Popularität: 34%
- Heirat in alle Ewigkeit
Der französische Kunstmaler Jean-Louis Ronzier heiratete posthum seine Lebensgefährtin Martine Cazenave, die 2004 gestorben war.
Gefeiert wurde im Kreis von 50 Angehörigen und Freunden.
Diese Hochzeit ist nach französischem Recht nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Präsidenten möglich.
Er hatte ihr versprochen sie zu heiraten und so ein Versprechen bricht man nicht. “20 gemeinsame Jahre - die vergisst man nicht. “, sagte Jean-Louis Ronzier der Nachrichtenagentur AFP.
Ob auch eine Scheidung posthum möglich ist, wurde nicht berichtet.
Popularität: 38%
- Das Standesamt ist abgebrannt - Kirche dagegen
Die Eheschließung kann ab 1. Januar 2009 auch ohne Standesamt erfolgen.
D.h., dass sich Paare zukünftig nur kirchlich trauen lassen können. Aber was heißt „nur“. Schließlich versteht der Großteil der Heiratenden die Hochzeit immer noch als ein JA vor Gott
Diese Regelung ergibt sich aus dem runderneuerten Personenstandsgesetz.
Es ist daher möglich kirchlich zu heiraten ohne das Bürgerliche Gesetzbuch auswendig zu lernen, bzw. seine Recht und Pflichten sich vorschreiben zu lassen. Diese „Zivilehe“ gibt es seit 1875.
Klitzekleines Problem ist, dass diese Paare als nichteheliche Gemeinschaft angesehen werden.
Die Kirche ist dagegen und verteufelt diese wilden Ehen! Pfui Teufel!
Popularität: 39%
- Problem bald gelöst für Wikie das Wikinger?
In Norwegen wird am 11. Juni, also morgen, ein Gesetzentwurf eingebracht, der zu einer Verabschiedung und damit zu Bejahung der Homo-Ehe führen soll.
Natürlich stellte und stellt sich die Kirche gegen diese Pläne, nutzen werden die Bedenken allerdings nicht.
Schön für Wikie, bei dem/der man ja nie weiß, ob Männlein oder Weiblein!
Popularität: 49%
- Lexikon Nr. 6: Blumen an der Hochzeit
Blumen an der Hochzeit ist so wichtig wie das gute Wetter am großen Tag. Und wenn das Wetter nicht mitspielen sollte, sind die Blumen noch wichtiger!
Blumen können in der Kirche eingesetzt und um den Altar aufgebaut werden. Hier bietet es sich an evtl. mit anderen Paaren, die am gleichen Tag in der selben Kirche Hochzeit feiern die Kosten teilen.
Blumen werden natürlich auch für die Blumenkinder benötigt. Zudem wirft die Braut ihren Brautstrauß. Am Abend können Sie die einzelnen Tische beim Festakt schmücken. Es gibt so viele Varianten, dass es hier den Rahmen sprengen würde.
Tipp: Sie können Blumen auch mieten!
Popularität: 31%
- Keine Hochzeit mit sweet sixteen
Das Oberlandesgericht Saarbrücken sagt Nein zu der Hochzeit einer 16-jährigen Deutsch-Türkin mit ihrem 21-jährigen Freund.
Nach einem Beschluss Beschluss vom 24. Mai 2007 mangele es der jungen Dame an persönlicher Reife die volle Tragweite des Heiratsentschlusses erfassen zu können.
Die Richter sahen sich jedoch dem Schutz des Wohls der minderjährigen Tochter verpflichtet. Zudem gab es offensichtlich durch die Eltern erheblichen Druck
Aber ist doch nicht so schlimm, warten auf die große Hochzeit kann auch sehr schön sein.
Popularität: 33%
- Schwuler Franzose?
Wie Pride1 berichtet hat ein homosexueller Franzose seine französische Staatsangehörigkeit verloren, nachdem er seinen niederländischen Lebenspartner geheiratet und die niederländische Staatsangehörigkeit angenommen hat.
Das wäre ja grundsätzlich in Ordnung, wenn es nicht zu einer Ungleichbehandlung im Vergleich zu heterosexuellen Paaren käme. Frankreich allerdings erkennt die Ehe zwischen homosexuellen Paaren nicht an an.
Unschön!Popularität: 35%
- Namensverzicht im Ehevertrag wirksam und nicht sittenwidrig
Nach einem Urteil des BGH können die Ehepartner im Ehevertrag einen Namensverzicht vereinbaren.
Es verstößt somit nicht gegen die guten Sitten, wenn Herr von und zu Supernachname seine Zukünftige drängt auf ihren Namen zu verzichten.
In dem Urteil ging es allerdings um eine Frau deren Mann bei der Hochzeit den Namen der Ehefrau angenommen hatte. Allerdings hatte sie einen Namensverzicht für den Fall der Scheidung vertraglich vereinbart.
Popularität: 26%
- Elfjähriger „möchte“ zehnjährige Cousine heiraten
Hierzulande geht es moralisch und rechtlich anders zu als In Saudi-Arabien. Dort möchten jetzt zwei Kinder heiraten.
So wie die Lokalzeitung “El Schams” berichtet haben die Eltern zugestimmt.
“Ich fühle mich reif für diese Hochzeit, die mich zu besserem Lernen in der Schule antreiben wird”, sagte der Kleine nach Angaben von “El Schams”Sachen gibt’s!
Popularität: 29%
- Mädchen wird mit Hund verheiratet
Wie die Netzeitung meldet, hat in Indien ein kleines 7-jähriges einen Hund geheiratet.
Ganz legal darf das Mädchen später auch einen Menschen heiraten ohne sich vorher vom Hund scheiden lassen zu müssen. Sinn der Veranstaltung war es böse Geister zu besänftigen.
Hier lesen Sie den ganzen Beitrag
Popularität: 42%
- Heiratsschwindel - ist Betrug
Mal wieder etwas Rechtliches: Heiratsschwindel ist das Vortäuschen von Heiratsabsichten. Es geht also um das „Verschweigen wichtiger Tatsachen“ .
Heiratsschwindel kann damit als Betrug strafbar sein. Das ist dann der Fall, wenn die oder der Getäuschte in froher Erwartung der Eheschließung dem Täter nicht nur unerhebliche Vermögenswerte zuwendet. Weiterhin muss die Täuschung kausal für die Zuwendung sein.
Sollten Sie einem solchen Heiratsschwindler (es gibt auch Heiratsschwindlerinnen!) aufgesessen sein, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Und wenn Sie jemand in der Zeit etwas fragen sollte, sagen Sie bloß nie JA!
Popularität: 33%
- Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Kindesmutter
Es verstößt gegen Art. 6 Abs. 5 GG, die Dauer eines Unterhaltsanspruchs, den der Gesetzgeber einem Elternteil wegen der Betreuung seines Kindes gegen den anderen Elternteil einräumt, für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich zu bestimmen.
Link zur Entscheidung…
Popularität: 25%

Letzte Kommentare