Nach einem Urteil des BGH können die Ehepartner im Ehevertrag einen Namensverzicht vereinbaren.
Es verstößt somit nicht gegen die guten Sitten, wenn Herr von und zu Supernachname seine Zukünftige drängt auf ihren Namen zu verzichten.
In dem Urteil ging es allerdings um eine Frau deren Mann bei der Hochzeit den Namen der Ehefrau angenommen hatte. Allerdings hatte sie einen Namensverzicht für den Fall der Scheidung vertraglich vereinbart.
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COMMENTS / EIN KOMMENTAR
Irrwar schrieb folgenden Beitrag am 19. Apr 08Das Urteil ist doch mehr als zu erwarten gewesen.
Kann ja auch nicht sein, dass man über sein ureigenen Namne ncht verfügen kann.
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