Die Erzieherin in einem katholischen Kindergarten staunte nicht schlecht, als ihr befristeter Vertrag nicht verlängert, sondern im Gegenteil gekündigt worden ist.

Bei der Überprüfung des Vertrags durch das General-Vikariat des Erzbistums Köln stellte sich heraus, dass die Erzieherin nicht kirchlich verheiratet war. Die Konsequenz in solchen Fällen ist, dass die Mitarbeiter gehen müssen, weil sich ihr Lebenswandel nicht an der kirchlichen Glaubens- und Sittenlehre orientiere.

Vor Gericht haben sich die Parteien verglichen. Für beide Seiten wohl der beste Weg. Erstaunlich ist, dass das Bistum Unterschiede zwischen z.B. Putzfrauen und Erzieher macht. Die Putzfrau muss nicht zwingend Gottes Segen haben.

Unglaublich!

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COMMENTS / EIN KOMMENTAR

Frechheit! Oberfrechheit

Britt schrieb folgenden Beitrag am 01. Okt 07

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Ohne Segen von Gott keinen Arbeitsvertrag

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